Brauchbarkeitsprüfung ( Komplett )
Am 25. September 2021
Nenngeld : 100 € Gesamtprüfung
Die Hunde müssen zweifelsfrei identifizierbar sein
(Täto-Nr. oder Chip-Nr.)
Wirksamer Tollwutschutz ist am Prüfungsmorgen nachzuweisen.
Der Führer eines Hundes muss den Besitz seines gültigen
Jagdscheines nachweisen!!!
Wichtig: Alle Nennungen unter gleichzeitiger Zahlung des Nenngeldes an :
Die
Obfrau für das Jagdhundewesen der Jägerschaft Meppen :
Anita Augustin - Weste
Dammstr. 64
49716 Meppen
Tel.. 05931 - 3971
Mobil : 01577 7818097
E - Mail : Anita.Augustin-Weste@gmx.de